Mitglied werden

aktuell 54 Mitglieder

Wer kann Mitglied werden?

Der KV-Seeli richtet sich an alle Wassersportbegeisterten auch Wind- und Wingsurfer, wobei im Vordergrund der Vereinsarbeit das Kitesurfen steht. Der Grund der Fokussierung des Vereins ist das generelle Kitesurfverbot auf Binnengewässern im Gegensatz zu den meisten anderen Wassersportarten. Zudem ist die besondere Eignung des Seelhausener Sees für das Kitesurfen zu nennen, mit beispielsweise breiten Stränden zum Starten und Landen der Kites, auch abseits vom eigentlichen Spot, wenn man diesen vom Wasser aus mal nicht direkt wieder erreicht. Zudem ermöglichen die sehr guten Windbedingungen an windreichen Tagen, im Vergleich zu einigen anderen Binnengewässern, sehr gute Voraussetzung zum kontrollierten Fliegen der „großen Lenkdrachen“.

Vor allem geht es bei uns um die Freude am Sport, weshalb der KV-Seeli ein gemeinnütziger Verein ist und keine wirtschaftlichen Interessen hegt. Die Gemeinnützigkeit schließt jedoch auch gelegentliche Arbeitseinsätze die Vereinsmitglieder, z.B.: zur Säuberung des Strandabschnitts oder Instanthaltung des Vereinsgeländes, ein. Die Vereinsgründung und das Aufnehmen neuer Vereinsmitglieder soll die aktuellen Verhandlungen bzw. die laufenden Genehmigungsprozesse zur Legalisierung des Kitesurfens am Seelhausener See zusätzlich begünstigen. Trotz dessen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es aktuell noch keine Garantie für die angestrebte Legalisierung des Kitensurfens am Seelhausener See gibt sowie für die geplante Übernahme des Kiterevieres vom Verein.


Gebote und Regeln

Das Kitesurfen weist, wie auch andere Sportarten, einige Risikopotentiale auf, was jedem bekannt ist, der sich damit beschäftigt. Aus diesem Grund sowie der wachsenden Anzahl an Kitesportbegeisterten und nicht zuletzt aus versicherungstechnischen Gründen sind zukünftig Regeln notwendig, um die Sicherheit aller Sportler, Zuschauer und Strandbesucher sicherzustellen, sowie die Akzeptanz des Sports regional nicht zu gefährden.

Würde es dazu kommen, dass der Kitebetrieb am Seelhausener See eine Ausnahmegenehmigung erhält und wir den zugesagten Zuschlag für den Betrieb des Kitreviers bekommen, würden folgende Regeln am Kitespot gelten:



  1. Gegenseitige Rücksichtnahme
  2. Allgemeine Aufklärung über Gefährdungspotenziale von nicht Sportlern und Zuschauern zur Sicherheit am See
  3. Kein Befahren und Parken auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie den Strandbereichen
  4. Auf- und Abbau des Equipments nur am Strand (ausgewiesene Aufbauzone)
  5. Freihalten der Ein- und Ausstiegszone
  6. Sicherer Umgang mit den Sicherheits- und Auslösemechanismen vom Kite
  7. Vorfahrtsregeln beim Kitesurfen kennen und beachten
  8. Unnötig langen Aufenthalt mit fliegendem Kite bei starkem Strandbetrieb vermeiden
  9. Zusammenlegen der Bar bei kurzen Kite- Pausen bei starkem Strandbetrieb
  10. Besitz einer gültigen Kitesurf-Lizenz (VDWS Level 4 o.ä.)
  11. Einhalten geltender gesetzlicher Richtlinien, Bsp.: Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Coronapandemie



Wer sich verletzt und die Revierregeln nicht eingehalten hat, ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wer gegen die Regeln mutwillig oder grobfahrlässig verstößt, muss mit einer Ermahnung von Vereinsmitgliedern rechnen. Bei einer zweiten Ermahnung bzw. bei grobfahrlässiger Gefährdung anderer Sportler oder Strandnutzer erfolgt ein Strandverweis durch bevollmächtigte Vereinsmitglieder.

 

Regeln, welche aufgrund des Versicherungsschutzes der Wassersportler im Kiterevier noch dazukommen können:


12.  Einmalige Registrierung aller Kiter beim Verein für Nichtmitglieder

13.  Tragen eines Kontrollbändchens am Trapez für alle



Sendet uns einfach das unterschriebene Formular entweder per Post, an die im Impressum aufgeführte Adresse oder per Mail an info@kiteverein-seelhausener-see.de zu.